Stiftung Warentest

Logo Lizenzierung und Verbraucherinformationen

Stiftung Warentest erneuert ihren Markenauftritt – Neue LOGO LIZENZ-Modelle zur Auswahl

Die Stiftung Warentest wird sich zukünftig auf die Dachmarke „Stiftung Warentest“ konzentrieren, es wird eine einheitliche Markengestaltung mit rotem Logo geben. Die Vereinheitlichung wird ab dem 19. Februar 2025 erfolgen. Alle lizenzierbaren Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest können dann einheitlich mit nur einem roten Testlogo im neuen Design in der Werbung genutzt werden.

Finanztest, test und test.de werden nicht als eigene Marken und auch nicht als eigene Testlogos fortgeführt. Die Zeitschrift test wird zukünftig „Stiftung Warentest“ heißen, die Zeitschrift Finanztest „Stiftung Warentest Finanzen“.

Ab dem 19.2.2025 stehen auch neue LOGO LIZENZ-Modelle zur Nutzung des Testlogos in der Werbung zur Verfügung.

Ab dem Umstellungsdatum im Februar 2025 wird es drei anstatt bisher zwei LOGO LIZENZ-Modelle geben.

Zudem führt die Stiftung ein neues „Basis“-Modell für eine reine Online-Nutzung ohne Bewegtbild ein.

Die Modelle:

Neu ab Februar 2025 ist das “Basis”-Modell. Für Lizenznehmer, die das Testlogo in der Werbung ausschließlich in Onlinemedien ohne Bewegtbild nutzen möchten, belaufen sich die Kosten für eine Laufzeit von einem Jahr auf 11.990 €, für zwei Jahre auf 19.990 €.

Im “Standard”-Modell belaufen sich die Kosten für eine Laufzeit von einem Jahr auf 14.990 €, für zwei Jahre auf 24.990 €. Das “Standard”-Modell umfasst die Nutzung der Wort- und Bildmarke der Stiftung Warentest in der Werbung auf dem Produkt und in allen Medien, ausgenommen in Kino, Streaming-Diensten und TV-Werbung.

Beim “Premium”-Modell ist zusätzlich zu allen Medien aus dem Standardmodell die Werbung in Kino, Streaming-Diensten und TV eingeschlossen. Für Lizenznehmer, die das Testlogo vollumfänglich in sämtlichen Medien nutzen möchten, belaufen sich die Kosten für eine Laufzeit von einem Jahr auf 29.990 €, für zwei Jahre auf 49.990 €.


Verlängerungen & Upgrades

In Folge der Modellerweiterung stehen Lizenznehmern auch eine Vielzahl an Verlängerungs- und Upgradeoptionen zur Verfügung. Bei einer Verlängerung der Lizenz kann beispielsweise nach der vertraglichen Laufzeit vom “Standard”-Modell anschließend per Verlängerung auf das “Basis”-Modell gewechselt werden, Gleiches gilt analog für den Wechsel ins “Premium”-Modell. Auch der Wechsel vom “Premium”-Modell in eines der beiden anderen Modelle ist bei einer Verlängerung nach Laufzeitende möglich. Eine Verlängerung setzt allerdings einen gültigen Lizenzvertrag voraus und kann mit Lizenzlaufzeitende beantragt werden.

Zudem ist während der Lizenzlaufzeit jederzeit ein Upgrade in ein Modell mit zusätzlichen Leistungsumfang möglich. Ein Upgrade vom “Basis”-Modell kann jederzeit in das “Standard”- oder “Premium”-Modell erfolgen. Das “Standard”-Modell lässt sich taggenau in das “Premium”-Modell upgraden. Die Kosten für ein Upgrade werden anhand der bereits geleisteten Beträge und den noch offenen verbleibenden Lizenzkosten aus dem höherpreisigen Modell berechnet.


Gültigkeit der neuen Lizenzmodelle und Nutzung des Testlogos zur Werbung mit den Testergebnissen

Für Lizenzverträge, Verlängerungen und Upgrades bestehender Lizenzen, die noch vor dem 19. Februar 2025 abgeschlossen werden, gelten die aktuellen Preise.

Für LOGO LIZENZEN, deren Laufzeit über den 19. Februar 2025 hinaus geht, kann ab Februar 2025 auf die Nutzung des neuen einheitlichen roten Testlogos umgestellt werden. Alternativ darf bis zum Ablauf der LOGO LIZENZ weiter das aktuelle Testlogo (die rote sowie ggf. auch die blaue oder die orangene Version) genutzt werden.

Für neue LOGO LIZENZEN, die nach dem 19. Februar 2025 abgeschlossen werden, gelten dann ausschließlich die neuen Entgelte und Logo-Vorgaben.

Sie haben darüber hinaus Fragen zum neuen Testlogo? Dann steht Ihnen das Team der RAL Logo Lizenz gerne beratend zur Seite.

Wie erhalte ich das Testlogo der Stiftung Warentest?

In 90 Sek. erklärt:

LOGO LIZENZ-Gültigkeitscheck

Sie wollen überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung eine gültige Lizenz zur Nutzung der Marke der Stiftung Warentest in der Werbung hat?
Dann geben Sie hier die sechsstellige Lizenznummer ein:

Wo finde ich die sechs-
stellige Lizenzenznummer?

Die sechsstellige Lizenznummer befindet sich außerhalb des Testlogos der Stiftung Warentest, entweder am unteren Rand oder am rechten unteren Rand. Fehlt die Lizenznummer liegt in der Regel eine missbräuchliche Werbung mit dem Testlogo vor. Bitte übersenden Sie uns in diesem Fall an logolizenz@ral.de ein Foto des gekennzeichneten Produktes oder der Werbung mit dem Testlogo unter Angabe des Datums und des Ortes der Aufnahme.

TOP 3 FAQs

Müssen Produkte, die mit dem Testlogo der Stiftung Warentest gekennzeichnet sind, nach Ablauf der Lizenzlaufzeit aus dem Handel oder Vertrieb zurückgerufen werden?

Nein, mit dem Testlogo gekennzeichnete Produkte (Waren), die bis zum Ende der Lizenzlaufzeit produziert wurden, dürfen nach Ende der Lizenzlaufzeit weiter im Handel abverkauft werden. Dies bezieht sich nur auf solche Produkte und deren Verpackung, die nachweislich innerhalb der Lizenzlaufzeit des Lizenzvertrages hergestellt wurden. Diese Regelung gilt nicht für Verpackungen, die nach Lizenzende befüllt werden sowie für angebotene Dienstleistungen und Versicherungstarife. Alle sonstige aktive Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest ist in allen Medien und am PoS (Point of Sale) einzustellen. Insbesondere sind Werbeflyer oder Werbeprospekte, die mit dem Testlogo versehen sind, aus dem Verkehr zu ziehen.

Wann liegt eine lizenzpflichtige Produktgleichheit vor?

Eine solche liegt dann vor, wenn ein/e Produkt/Dienstleistung unter einem anderen Markennamen als das/die von der Stiftung Warentest untersuchte Produkt/Dienstleistung von einem anderen oder dem gleichen Anbieter vertrieben wird (horizontale Produktgleichheit). Eine solche liegt z. B. vor, wenn die Energiesparlampe des Herstellers A unter dem Markennamen „A-Lampe“ vertrieben wird oder wenn Hersteller A die produktgleiche Energiesparlampe auch an die Baumarktkette B, die diese unter dem Markennamen „B-Lampe“ vertreibt, liefert. Oder der Konzern A verkauft die produktgleiche Spülmaschine unter der Marke B und C. Der Anbieter oder Rechteinhaber der Produktgleichheit muss, um ebenfalls mit dem Testurteil der Stiftung Warentest werben zu dürfen eine eigene bzw. eine weitere LOGO LIZENZ erwerben. Im Falle einer solchen horizontalen Produktgleichheit, ist auf das tatsächlich untersuchte Produkt im grauen Textfeld des Testlogos hinzuweisen.

Gibt es Vorgaben mit welcher Schriftart, welcher Schriftgröße oder mit welchen Farben das Testlogo zu gestalten ist?

Vorgaben sowie diverse Beispiele, wie das Testlogo zu gestalten ist, finden Sie in der Anlage 1 der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen. In § 3 Absatz 1 c) der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen finden Sie Angaben zu den Schriftarten, die bei der Textgestaltung verwendet werden dürfen. Die am Rande des Testlogos anzufügende Lizenznummer ist unabhängig vom Medium in einer Mindestgröße von 6 pt und entsprechend ausreichend lesbar darzustellen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Quellenangaben im grauen Textfeld in allen verwendeten Medien ausreichend deutlich lesbar sind.

RAL gemeinnützige GmbH
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Telefon: +49 228 68895 195
E-Mail: logolizenz(at)ral.de
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