Die Stiftung Warentest hat der RAL gGmbH das Recht zur Lizenzvermarktung übertragen. Anbieter, die die Marken der Stiftung Warentest zur Werbung mit den Testergebnissen ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen möchten, können bei der RAL gGmbH dafür eine Lizenz erwerben.
Der RAL gGmbH wurden folgende Aufgaben übertragen:
Wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung mit dem Testurteil der Stiftung Warentest bewerben möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden Lizenzmodellen und -laufzeiten:
2 Jahre / 14.500 €1 Jahr / 10.300 €Verlängerung 1 Jahr / 6.100 €Reaktivierung 1 Jahr / 10.300 €Reaktivierung 2 Jahre / 14.500 €
2 Jahre / 39.900 €1 Jahr / 24.200 €Verlängerung 1 Jahr / 19.400 €Reaktivierung 1 Jahr / 24.200 €Reaktivierung 2 Jahre / 39.900 €
Alle Entgelte verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bitte beachten Sie, dass zum 1. Januar 2024 eine Lizenzentgelterhöhung erfolgt. Eine Übersicht der neuen Entgelte finden Sie unter Entgelte ab 1. Januar 2024. Allen Lizenzanträgen, die bis zum 21. Dezember 2023, 23:59 Uhr (Weihnachtsferien), elektronisch bei uns eingehen, werden noch die bisherigen Lizenzentgelte zugrunde gelegt.
Eine LOGO LIZENZ kann für alle Produkte oder Dienstleistungen beantragt werden, deren Test in den Zeitschriften „test", „Finanztest" oder auf www.test.de veröffentlicht wurden und die ein Qualitätsurteil, eine zusammenfassende Bewertung oder einen Schnelltest-Kommentar erhalten haben.
Wenn Sie mit dem Testurteil für Ihre Produkte oder Dienstleistungen werben möchten, können Sie
Informationen zur Verlängerung der LOGO LIZENZ-Regellaufzeit von zwei auf drei Jahre
Anträge hierzu senden Sie bitte formlos per E-Mail an logolizenz(at)ral.de
Hinsichtlich des Umfanges der Lizenz kann zwischen dem
Das Silbermodell umfasst die Werbung mit dem Testlogo auf dem Produkt und in allen Medien, ausgenommen TV- und Kinowerbung. Beim Goldmodell ist die TV- und Kinowerbung eingeschlossen.
Während der Lizenzlaufzeit ist ein Upgrade vom Silber- zum Goldmodell jederzeit möglich.
Die Logonutzung ist - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzerwerbs und der Lizenzlaufzeit - nur in einem Zeitraum von 2 ½ Jahren (kurze Nutzungsdauer 1 Jahr und regelmäßige Nutzungsdauer 2 Jahre) bzw. in einem Zeitraum von 1 ½ Jahren (ausschließlich kurze Nutzungsdauer bei Beschränkung auf ein Jahr) nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses zulässig. Bei einer Verlängerung der Laufzeit auf ein drittes Jahr (erweiterte Nutzungsdauer) oder Reaktivierung der Lizenz (reaktivierte Nutzungsdauer nach nicht verlängerter kurzer Nutzungsdauer), verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend auf 3 ½ Jahre.
Die Lizensierung umfasst sowohl aktive Werbung mit dem Testlogo auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als auch den Vertrieb von Produkten im Ausland, die auf ihrer Verpackung mit dem lizensierten Testlogo der Stiftung Warentest versehen sind. Eine aktive Werbung mit dem Testlogo im Ausland ist nicht zulässig.
Unmittelbar mit Abschluss des Lizenzvertrages wird Ihnen ein Blanko-Testlogo zum Download zur Verfügung gestellt, in dessen graues Textfeld neben dem Qualitätsurteil die Quellenangaben des Tests einzufügen sind. Darüber hinaus ist an dem seitlichen oder unteren Rand des Testlogos, in einem weißen Balken die zugewiesene sechsstellige Lizenznummer anzufügen.
Anhand dieser Lizenznummer ist zu erkennen und mit dem LOGO LIZENZ-Gültigkeitscheck überprüfbar, ob der Hersteller oder Anbieter des Produktes oder der Dienstleistung eine Lizenz zur Nutzung der Marken der Stiftung Warentest für die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen erworben hat und ob diese noch gültig ist.
Beispiele und Vorgaben, wie das Testlogo zur Nutzung in der Werbung zu gestalten ist, finden Sie in der Anlage 1 der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen.
Fragen zur Beantragung und zur Logogestaltung beantwortet Ihnen auch unser 90-Sekunden-Spot „Wie erhalte ich das Testlogo der Stiftung Warentest?“:
Mit dem Testlogo versehene Produkte, die während der Lizenzlaufzeit produziert wurden, dürfen nach Ende der Laufzeit noch unbefristet abverkauft werden.
Die Werbung am PoS (Point of Sale) sowie sonstige aktive Werbung mit dem Testlogo der Stiftung Warentest ist nach Ablauf der Lizenzlaufzeit in allen Medien nicht mehr zulässig.
In 90 Sek. erklärt:
Sie wollen überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung eine gültige Lizenz zur Nutzung der Marke der Stiftung Warentest in der Werbung hat?
Dann geben Sie hier die sechsstellige Lizenznummer ein:
Die sechsstellige Lizenznummer befindet sich außerhalb des Testlogos der Stiftung Warentest, entweder am unteren Rand oder am rechten unteren Rand. Fehlt die Lizenznummer liegt in der Regel eine missbräuchliche Werbung mit dem Testlogo vor. Bitte übersenden Sie uns in diesem Fall an logolizenz@ral.de ein Foto des gekennzeichneten Produktes oder der Werbung mit dem Testlogo unter Angabe des Datums und des Ortes der Aufnahme.
Nein, mit dem Testlogo gekennzeichnete (körperliche) Produkte, die bis zum Ende der Lizenzlaufzeit produziert wurden, dürfen nach Ende der Lizenzlaufzeit weiter im Handel abverkauft werden. Dies gilt nicht für angebotene Dienstleistungen und Versicherungstarife. Alle sonstige aktive Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest ist in allen Medien und am PoS (Point of Sale) einzustellen. Insbesondere sind Werbeflyer oder Werbeprospekte, die mit dem Testlogo versehen sind, aus dem Verkehr zu ziehen.
Eine solche liegt dann vor, wenn ein/e Produkt/Dienstleistung unter anderem Namen oder unter anderer Marke als das/die von der Stiftung Warentest untersuchte Produkt/Dienstleistung von einem anderen oder dem gleichen Anbieter vertrieben wird (horizontale Produktgleichheit). Eine solche liegt z. B. vor, wenn die Energiesparlampe des Herstellers A unter der Marke „A-Lampe“ vertrieben wird oder wenn Hersteller A die produktgleiche Energiesparlampe auch an die Baumarktkette B, die diese unter dem Namen „B-Lampe“ vertreibt, liefert. Oder der Konzern A verkauft die produktgleiche Spülmaschine unter der Marke B und C). Der Anbieter oder Rechteinhaber der Produktgleichheit muss, um ebenfalls mit dem Testurteil der Stiftung Warentest werben zu dürfen eine eigene bzw. eine weitere LOGO LIZENZ erwerben. Im Falle einer solchen horizontalen Produktgleichheit ist auf diese im grauen Textfeld des Testlogos hinzuweisen.
Vorgaben sowie diverse Beispiele, wie das Testlogo zu gestalten ist, finden Sie in der Anlage 1 der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen. In § 3 Absatz 1 c) der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen finden Sie Angaben zu den Schriftarten, die bei der Textgestaltung verwendet werden dürfen. Die am Rande des Testlogos anzufügende Lizenznummer ist unabhängig vom Medium in einer Mindestgröße von 6 pt und entsprechend ausreichend lesbar darzustellen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Quellenangaben im grauen Textfeld in allen verwendeten Medien ausreichend deutlich lesbar sind.