Stiftung Warentest

Logo Lizenzierung und Verbraucherinformationen

Fragen und Antworten

Übergangsregelungen

Ich habe vor dem Start des neuen LOGO LIZENZ-Systems bereits von der Stiftung Warentest eine Lizenz erworben. Darf ich dann mein Produkt/meine Dienstleistung weiterhin mit dem Testlogo bewerben?

Nein. Alle Produkte/Dienstleistungen, deren Test vor dem 1 Juli 2013, also vor dem Start des neuen LOGO LIZENZ-Systems veröffentlicht worden sind, durften im Rahmen der Übergangsregelung nur noch bis zum 31. Dezember 2013 mit dem Testlogo gekennzeichnet und beworben werden. Lediglich der Abverkauf von mit dem Testlogo gekennzeichneten Produkten, die bis zum 31. Dezember 2013 produziert wurden, ist weiterhin erlaubt.

Der Test meines Produktes/meiner Dienstleistung wurde von der Stiftung Warentest vor dem 1. Juli 2013 veröffentlicht. Kann ich hierfür eine LOGO LIZENZ erwerben?

Nein. Der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung der Marken der Stiftung Warentest für die Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest ist nur dann möglich, wenn das Testergebnis nach dem 1. Juli 2013, also nach Start des neuen LOGO LIZENZ-Systems, veröffentlicht wurde. Generell ist jedoch ein Lizenzerwerb nur eineinhalb Jahre (ausschließlich kurze Nutzungsdauer) oder zweieinhalb Jahre (regelmäßige Nutzungsdauer) nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses durch die Stiftung Warentest zulässig. In bestimmten Fällen, für die eine dreijährige Nutzung zulässig ist, verlängert sich dieser Zeitraum auf dreieinhalb Jahre (erweiterte Nutzungsdauer).

LOGO LIZENZ-Gültigkeitscheck

Sie wollen überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung eine gültige Lizenz zur Nutzung der Marke der Stiftung Warentest in der Werbung hat?
Dann geben Sie hier die sechsstellige Lizenznummer ein:

Wo finde ich die sechs-
stellige Lizenzenznummer?

Die sechsstellige Lizenznummer befindet sich außerhalb des Testlogos der Stiftung Warentest, entweder am unteren Rand oder am rechten unteren Rand. Fehlt die Lizenznummer liegt in der Regel eine missbräuchliche Werbung mit dem Testlogo vor. Bitte übersenden Sie uns in diesem Fall an logolizenz@ral.de ein Foto des gekennzeichneten Produktes oder der Werbung mit dem Testlogo unter Angabe des Datums und des Ortes der Aufnahme.

TOP 3 FAQs

Müssen Produkte, die mit dem Testlogo der Stiftung Warentest gekennzeichnet sind, nach Ablauf der Lizenzlaufzeit aus dem Handel oder Vertrieb zurückgerufen werden?

Nein, mit dem Testlogo gekennzeichnete Produkte (Waren), die bis zum Ende der Lizenzlaufzeit produziert wurden, dürfen nach Ende der Lizenzlaufzeit weiter im Handel abverkauft werden. Dies bezieht sich nur auf solche Produkte und deren Verpackung, die nachweislich innerhalb der Lizenzlaufzeit des Lizenzvertrages hergestellt wurden. Diese Regelung gilt nicht für Verpackungen, die nach Lizenzende befüllt werden sowie für angebotene Dienstleistungen und Versicherungstarife. Alle sonstige aktive Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest ist in allen Medien und am PoS (Point of Sale) einzustellen. Insbesondere sind Werbeflyer oder Werbeprospekte, die mit dem Testlogo versehen sind, aus dem Verkehr zu ziehen.

Wann liegt eine lizenzpflichtige Produktgleichheit vor?

Eine solche liegt dann vor, wenn ein/e Produkt/Dienstleistung unter einem anderen Markennamen als das/die von der Stiftung Warentest untersuchte Produkt/Dienstleistung von einem anderen oder dem gleichen Anbieter vertrieben wird (horizontale Produktgleichheit). Eine solche liegt z. B. vor, wenn die Energiesparlampe des Herstellers A unter dem Markennamen „A-Lampe“ vertrieben wird oder wenn Hersteller A die produktgleiche Energiesparlampe auch an die Baumarktkette B, die diese unter dem Markennamen „B-Lampe“ vertreibt, liefert. Oder der Konzern A verkauft die produktgleiche Spülmaschine unter der Marke B und C. Der Anbieter oder Rechteinhaber der Produktgleichheit muss, um ebenfalls mit dem Testurteil der Stiftung Warentest werben zu dürfen eine eigene bzw. eine weitere LOGO LIZENZ erwerben. Im Falle einer solchen horizontalen Produktgleichheit, ist auf das tatsächlich untersuchte Produkt im grauen Textfeld des Testlogos hinzuweisen.

Gibt es Vorgaben mit welcher Schriftart, welcher Schriftgröße oder mit welchen Farben das Testlogo zu gestalten ist?

Vorgaben sowie diverse Beispiele, wie das Testlogo zu gestalten ist, finden Sie in der Anlage 1 der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen. In § 3 Absatz 1 c) der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen finden Sie Angaben zu den Schriftarten, die bei der Textgestaltung verwendet werden dürfen. Die am Rande des Testlogos anzufügende Lizenznummer ist unabhängig vom Medium in einer Mindestgröße von 6 pt und entsprechend ausreichend lesbar darzustellen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Quellenangaben im grauen Textfeld in allen verwendeten Medien ausreichend deutlich lesbar sind.

RAL gemeinnützige GmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Telefon: +49 228 68895 195
E-Mail: logolizenz(at)ral.de
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